
Gemeinde Wendeburg
Jugendpflege - Rechtliche Grundlagen
Die Gemeindejugendpflege ist Teil der offenen Kinder- und
Jugendarbeit nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB).
Bereits im § 1 Absatz 1 wird die Grundlage der
Gemeindejugendpflege definiert:
„(1) Jeder junge Mensch
hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
Es geht in der Jugendarbeit also darum junge Menschen bei
ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Wie dies Verwirklicht werden
soll wird im Absatz 3 weiter beschrieben.
„(3) Jugendhilfe soll
zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in
ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere
Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und
Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen,
positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine
kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen."
Die im Gesetz verankerten Aufgaben werden in der Gemeindejugendpflege
Wendeburg in Form von vielfältigen Freizeitangeboten und einer
sozialpädagogischen Hausaufgabenbetreuung von der 1. - 4. Klasse umgesetzt. Die
Kinder- und Jugendlichen können sich gemeinsam oder allein an neuen Herausforderungen
ausprobieren oder bereits vorhandene Fähigkeiten ausleben und verfestigen. Im
Kontext der Gemeinschaft werden gemeinsame Regelungen, Konsequenzen und
Umgangsformen besprochen und festgelegt. Jeder und Jede ist in den
Räumlichkeiten der Gemeindejugendpflege willkommen und durch die kostenlose
Teilnahme an den Angeboten der Kindernachmittage und des Jugendtreffs wird eine
Chancengleichheit gewährleistet. Außerdem wird den Eltern durch ein täglich
stattfindendes Ferienprogramm in den Sommer-, Herbst- und Osterferien eine Entlastung
bei der Betreuung ihrer Kinder geboten. Die Kinder hingegen können weitere
tolle Erfahrungen sammeln und bei vielseitigen Ausflügen neue Orte entdecken.
Der § 11 des SGB VIII erteilt der Jugendarbeit außerdem die
Aufgabe, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu
gesellschaftlicher Mitverantwortung hinführen. Hierfür soll an den Interessen
der jungen Menschen angeknüpft werden. Zudem sollen sie im Prozess der
Gestaltung mit einbezogen werden und Mitbestimmungsrecht haben.Die Gemeindejugendpflege Wendeburg setzt dies um, indem
sie auf die Wünsche und Vorschläge der Kinder und Jugendlichen eingeht. Über
bereits durchgeführte und geplante Umfragen und auch im direkten Gespräch werden
die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen ermittelt. Wir wollen
unser Kinder- und Jugendzentrum und unsere gemeinsame Zeit zusammen gestalten
und planen.
Für eine möglichst erfolgreiche Umsetzung einiger unserer
Angebote ist eine gute Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und
Privatpersonen unabdingbar, weswegen wir uns über eine große Offenheit zur
Zusammenarbeit von Seiten des Horts, der Grundschule Wendeburg, der Grundschule
Bortfeld, der Aueschule Wendeburg und unserer Kollegin aus dem Integrationsbereich
sehr freuen. Durch dieses Netzwerk gelingt es uns mehr und mehr
Benachteiligungen abzubauen und gefährdende Verhaltensweisen, Probleme und
Konflikte abzufangen und aufzuarbeiten.