
Lockdown: Kitas ab dem 11.01.2021 in Szenario C mit Notbetrieb
Antrag auf Notbetreuung Da
die Notbetreuung auf das "notwendige und epidemologische Maß" zu
beschränken ist, ist es erforderlich, dass die Eltern den Bedarf für
eine Notbetreuung gegenüber der Gemeinde beantragen und nachweisen. Antrag auf Notbetreuung.pdf (bitte ausdrucken, ausfüllen und an das Kinderservicebüro per Post, Fax oder eMail weiterleiten) Antrag auf Notbetreuung.docx (am PC ausfüllbar) Bitte reichen Sie den Antrag für die Woche vom 11. bis 15.01.2021 am Freitag, 08.01., bis 10 Uhr, bei der Gemeinde Wendeburg ein (kinderservice@wendeburg.de). Es genügt ein Antrag für die kommenden Wochen! Für
eine Notbetreuung ab dem 18.01.2021 sind die Anträge jeweils bis zum
vorherigen Donnerstag, 11.00 Uhr, beim Kinderservicebüro der Gemeinde
einzureichen. Anträge, die nach den genannten Fristen eingehen, werden
nachrangig berücksichtigt. Gemeinde Wendeburg Kinderservicebüro Am Anger 5 38176 Wendeburg Tel. 05303/9111-37, -22 oder -25 Fax: 05303/9111-19 |
"Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,
1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
3. die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten."
Die Betreuung in Kinderkrippen und im Hort/Schulkindbetreuung ist gebührenpflichtig. Da die Einrichtungen am 11.01.2021 schließen müssen, wird die Gebührenpflicht ab diesem Tag ausgesetzt. Die Inanspruchnahme einer Notbetreuung in einer Krippe oder im Hort/Schulkindbetreuung ist, abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pro Betreuungsstunde gebührenpflichtig. In Kindergärten wird bis zu einer Betreuungszeit von 8 Stunden pro Tag keine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich in analoger Anwendung nach der Kinderbetreuungsgebührensatzung.
Gegebenheiten die Einhaltung des Abstandsgebots nicht gewährleistet werden kann.
Die Hygienevorschriften des Landes sind im Niedersächsichen ahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung (in der Fassung vom 07.01.2021) normiert.
Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird bis zu 50 Prozent der Gruppengröße angeboten.
Grundschulen:
Ø 11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)
Ø 18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
Abitur- und Abschlussklassen:
Ø 11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)
Alle weiteren Jahrgänge:
Ø 11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
„Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten. Fahren Sie Ihre Kontakte herunter und beschränken Sie sich auf das Allernotwendigste! Das gilt auch bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote. Da es keine Kita-Pflicht gibt, können die Kinder einfach zu Hause bleiben."
Dem Dank der Landesregierung an alle Beteiligten einschließlich der Kinder und Jugendlichen dafür, dass sie "diese Herausforderung erneut erfolgreich stemmen" werden, schließt sich die Gemeinde Wendeburg ausdrücklich an.
Das Kultusministerium beantwortet Fragen rund um die Kinderbetreuung auf seiner FAQ-Seite.